Schuhzurichtungen – Ihren eigenen Schuh anpassen lassen

Beinlängenausgleich, Außenranderhöhungen, Abrollhilfen und mehr – direkt an Ihrem eigenen Konfektionsschuh. Auf Rezept kassenabrechenbar.

Erklärung

Was ist eine Schuhzurichtung?

Eine Schuhzurichtung ist eine handwerkliche Modifikation an einem bestehenden Konfektionsschuh. Anders als bei Einlagen oder Maßschuhen werden dabei der Schuhboden, die Sohle oder der Absatz direkt verändert – um eine orthopädische Wirkung zu erzielen, ohne einen neuen Schuh fertigen zu müssen.

Schuhzurichtungen sind ein anerkanntes Heilmittel und mit ärztlichem Rezept kassenabrechenbar. Oft sind sie die einfachere und kostengünstigere Lösung – direkt am Schuh, den Sie bereits besitzen und mögen.

Wann ist eine Zurichtung die bessere Wahl?

Wenn eine Einlage allein nicht ausreicht, aber ein Maßschuh noch nicht notwendig ist, ist die Schuhzurichtung die ideale Zwischenlösung. Sie ergänzt die Einlage oder steht für sich allein.

Leistungsumfang

Häufige Zurichtungsarten

Wir führen alle gängigen orthopädischen Schuhzurichtungen durch – handgefertigt in eigener Werkstatt.

Beinlängenausgleich

Ausgleich von Beinlängendifferenzen durch Erhöhung von Außen- oder Innenseite der Sohle. Bis zu mehreren Zentimetern möglich.

Außenrand- & Innenranderhöhung

Korrektur von Fehlstellungen durch gezielte Erhöhung einer Sohlenseite. Häufig bei X-Beinen, O-Beinen oder Knickfüßen.

Abrollhilfen & Ballenrolle

Erleichtert den Abrollvorgang beim Gehen, entlastet schmerzhafte Ballen- und Zehenbereiche.

Sohlenversteifung

Steife Sohle verhindert unerwünschte Biegung im Schuhboden. Indiziert bei Hallux rigidus, Arthrose oder nach Operationen.

Fersenerhöhung

Erhöhung des Absatzes zur Entlastung der Achillessehne oder zum Ausgleich von Beinlängendifferenzen.

Pufferabsatz

Stoßdämpfender Absatz aus weichen Materialien für besonders druckempfindliche Füße und Fersen.

Kostenübernahme

Schuhzurichtungen auf Rezept

Schuhzurichtungen sind als orthopädisches Hilfsmittel anerkannt. Mit ärztlichem Rezept (Verordnung durch Orthopäden, Hausarzt oder Internisten) werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ein gesetzlicher Eigenanteil kann anfallen.

  • Rezept vom Orthopäden, Hausarzt oder Internisten
  • Direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse
  • Auch an Ihren eigenen Lieblingsschuhen möglich
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Schuhzurichtung in Stuttgart – schnell und handgefertigt

Bringen Sie Ihren Schuh mit und wir beraten Sie, welche Zurichtung die richtige für Ihre Situation ist.

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